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04.08.2011

Verabschiedung der EEG Novelle 2012

Seit Freitag, dem 08.07.2011 herrscht Klarheit bezüglich der EEG-Novelle 2012. Der Bundesrat hat dem EEG 2012 (Erneuerbare Energien Gesetz) zugestimmt.
 
„Die Novellierung des EEG 2012 beinhaltet die ein oder andere Hürde im Vergleich zum EEG 2009. So ist z. B. die Vergütungsstruktur bei einer 250 kW-Anlage eine andere, welche aber durchaus mit Wirkungsgrad-besserungen der Blockheizkraftwerke (BHKW) oder der Effizienzsteigerung in der typischen Bauweise der ARCHEA-Anlagen relativiert wird. Insgesamt muss man aber feststellen, dass das EEG auch wieder Chancen für neue Anlagenkonzepte bietet und wir mit unseren Kunden und Investoren ein halbes Jahr lang Zeit haben, uns auf die Neuregelungen des EEG 2012, einzustellen.“ so Oliver Nacke, Vorstand der ARCHEA Biogas N.V. in Waalre.

Positiv bewertet die ARCHEA Gruppe z.B. die Regelung für standortangepasste kleinere Biogasanlagen auf Güllebasis. „Über landwirtschaftliche Hof-Biogasanlagen werden klimaschädliche Methanemissionen aus der Güllelagerung und Geruchsbelästigungen bei der Gülleausbringung vermieden“ so Oliver Nacke. Hier sieht sich die ARCHEA Gruppe in Bezug auf ihre Anlagenstrategie, bei den kleinen Hofbiogasanlagen, vom Gesetzgeber bestätigt. Die Vergütung wird hier ab nächsten Jahr auf pauschal 25 Cent/kWh steigen.

Die ARCHEA Gruppe wird das EEG 2012 jetzt in den kommenden Wochen genau analysieren und im Rahmen von diversen EEG-Infoveranstaltungen, Kunden und Investoren näher bringen. Hierzu laufen bereits die Planungen und erste Gespräche.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte direkt:

ARCHEA Biogas N.V.
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